Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit

gemäss Verordnung (EU) Nr. 305/2011 über Bauprodukte

Allgemein
Der Delegierter Beschluss (EU) 2018/771 gilt gemäss Artikel 1 für Anschlageinrichtungen, die bei Bauwerken eingesetzt werden und dazu bestimmt sind, Stürzen von Personen aus der Höhe vorzubeugen oder Stürze abzufangen. Für diese Anschlageinrichtungen ist gemäss Artikel 2 das AVCP-System 1+ zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit aller wesentlichen Merkmale anzuwenden.  
 
Die wesentlichen Merkmale und Mindestanforderungen an die Leistungsanforderungen für Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken, die permanent an Gebäuden und Tragwerken befestigt sind, werden in der prEN 17235:2018 festgelegt. Diese Norm liegt aktuell im Entwurf vor. 

Es ist wesentlich, dass Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken so konstruiert und hergestellt werden, dass unter den vorhersehbaren Gebrauchsbedingungen, für die sie bestimmt sind, der Anwender die Tätigkeit im Gefahrenbereich vornehmen kann, während er auf angemessene Weise auf dem höchstmöglichen Niveau geschützt ist. 

AVCP-System 1+ 
(AVCP = Assessment and Verifcation of Constancy of Performance)
Das AVCP-System dient dem Hersteller zur Bestimmung des Produkttyps. Die anwendbaren AVCP-Systeme werden für die jeweiligen Bauprodukte vom BBL festgelegt und in den anwendbaren hEN (aktuell prEN 17235:2018) wiedergegeben. 
 
Der Hersteller führt folgende Schritte durch: 
• Werkseigene Produktionskontrolle WPK
• Zusätzliche Prüfung von Proben, die im Herstellungsbetrieb entnommen wurden. Der Hersteller legt dazu einen Prüfplan fest. 

Der Hersteller beauftragt eine Produktzertifzierungsstelle als notifizierte Stelle. Die Produktzertifzierungsstelle SIBE Schweiz nimmt die folgenden Aufgaben wahr: 
• Feststellung des Produkttyps anhand einer Typprüfung (einschliesslich Probenahme), einer Typberechnung von Wertetabellen oder Unterlagen zur Produktbeschreibung 
• Erstinspektion des Herstellungsbetriebs und der WPK 
• Stichprobenprüfung (Audit-Testing) von vor dem Inverkehrbringen des Produkts entnommenen Proben 
• Kontinuierliche Überwachung, Bewertung und Evaluierung der WPK 

Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit  
Die Produktzertifizierungsstelle SIBE Schweiz stellt die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit aus, wenn die Typprüfung die Leistungen des Produkttyps bestätigt, die Erstinspektion des Herstellerbetriebes und der WPK die Anforderungen der Norm erfüllen und die  Stichprobenprüfungen erfolgreich waren. 
 
Die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit wird mit einer Gültigkeit von maximal 3 Jahren ausgestellt, solange sich weder die harmonisierte Norm, das Bauprodukt, das AVCP-System, noch die Produktionsbedingungen im Herstellwerk wesentlich ändern oder das Zertifikat von der notifizierenden Produktzertifizierungsstelle SIBE Schweiz weder ausgesetzt noch zurückgezogen wird. 

WICHTIGE INFORMATION
Aktuell kann die Produktzertifizierungsstelle SIBE Schweiz keine Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit nach dem AVCP-System 1+ durchführen, solange die prEN 17235:2018 nicht harmonisiert ist.