EG-Baumusterprüfung
nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang IX
Wir zertifizieren alle Maschinen im Anhang IV (Punkt 1-23) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, insbesondere:
- Produktionsmaschinen
- Hydraulische oder mechanische Pressen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme
- Transporteinrichtungen
- elektrische und elektronische Sicherheitsbauteile
- Sicherheitssteuerungen
- etc.
Die Zertifizierungsstelle SIBE Schweiz führt dabei die im Anhang IX beschriebene
EG-Baumusterprüfung durch und überprüft die interne Fertigungskontrolle bei der Herstellung
der Maschinen nach Anhang VIII.
Wenn das Baumuster den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entspricht, stellt die Zertifizierungsstelle SIBE Schweiz dem Antragsteller eine EG-Baumusterprüfbescheinigung aus, welche über einen Zeitraum von maximal 5 Jahren gültig ist.