EG-Baumusterprüfung

nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang IX

Wir zertifizieren alle Maschinen im Anhang IV (Punkt 1-23) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, insbesondere:

  • Produktionsmaschinen
  • Hydraulische oder mechanische Pressen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme
  • Transporteinrichtungen
  • elektrische und elektronische Sicherheitsbauteile
  • Sicherheitssteuerungen
  • etc.

Die Zertifizierungsstelle SIBE Schweiz führt dabei die im Anhang IX beschriebene
EG-Baumusterprüfung durch und überprüft die interne Fertigungskontrolle bei der Herstellung 
der Maschinen nach Anhang VIII.

Wenn das Baumuster den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entspricht, stellt die Zertifizierungsstelle SIBE Schweiz dem Antragsteller eine EG-Baumusterprüfbescheinigung aus, welche über einen Zeitraum von maximal 5 Jahren gültig ist.